Was meine Testamentsspende für Kinder bewirkt

Esther L. hatte in ihrem Testament verfügt, nach ihrem Tod ein Sparbuch mit einem namhaften Betrag an NPH Österreich zu übergeben. Man nennt das ein Vermächtnis. So wirkt Esther L. nicht nur in ihrem Leben, sondern auch darüber hinaus als Lebensretterin für gefährdete Kinder in Lateinamerika. Und sie lebt in diesen Kindern weiter.

Lächelndes NPH-Mädchen mit Herzmosaik
In Kindern weiterleben – Dank einer Testamentspende

Manche Spenderinnen und Spender machen sich schon zu Lebzeiten Gedanken darüber, was sie einmal in der Welt hinterlassen möchten. Neben der Vorsorge für ihre Kinder und Enkelkinder ist das oft die Sorge für ein ganz bestimmtes Projekt, mit dem sie ihr Leben lang verbunden waren. Am einfachsten geht das im eigenen Testament: Hier kann jeder Mensch einen bestimmten Betrag oder Gegenstand, oder auch einen Prozentsatz des gesamten Erbes für einen gemeinnützigen Zweck festlegen.

In unserem Büro in Wien befindet sich ein Gedenkbaum. Mit ihm gedenken wir jener Menschen, die uns und den Kindern in Lateinamerika über ihren Tod hinaus Gutes tun. So wie diese Hilfe wächst auch unser Gedenkbaum jedes Jahr ein Stück.

Matthias H., Norbert S. und Dr. Aloisia M. vermachten NPH Österreich einen Teil ihres Erbes.

Sie wollten Waisen und gefährdeten Kindern über ihr eigenes Leben hinaus zur Seite stehen.

Ihre Testamentsspende finanziert die Schulbildung und die Lehre für viele Kinder. Und sie schenkt Kindern mit Behinderung schmerzlindernde Therapie.

Wie kann eine Testamentsspende helfen?

Kinder lernen in der Schule

Matthias H. hat schon zu Lebzeiten vielen Kindern eine fundierte Ausbildung und damit den Start in ein besseres Leben ermöglicht. Ihm war Bildung immer sehr wichtig. Er wusste, nur mit einer guten Ausbildung kann man sein Schicksal selbst in die Hand nehmen. Sein Erbe ermöglichte für viele Kinder einen guten Schulstart.

Tischlerei Workshops bei NPH Guatemala

Norbert S., war selbst Tischler, hinterließ ein bedeutendes Erbe, indem er vielen Jugendlichen in Guatemala eine Tischlerausbildung ermöglichte. Seit vielen Jahren bilden wir in unserer Lehrwerkstätte in Guatemala talentierte Tischlerinnen und Tischler aus. Diese wertvolle Lehrlingsausbildung wurde von Norbert S. über seinen Tod hinaus gerne unterstützt.

Kleines lachendes Mädchen mit Behinderung bei der Therapie

Dr. Aloisia M. war die Gesundheit von Kindern ein großes Anliegen. Mit ihrem Vermächtnis an NPH Österreich konnten wir vielen Kindern mit Behinderungen medizinisch-therapeutische helfen.

Unsere NPH-Lesezeichen – liebevoll gestaltet & gratis erhältlich

Auf der Vorderseite finden sich Zitate prominenter Menschen. Auf der Rückseite erzählen wir über Projekte, die dank eines Vermächtnisses oder einer Erbschaft Wirklichkeit wurden.

NPH Lesezeichen mit Zitate

Einfach unserem Ratgeber „Testament & Co.“ bestellen und gratis Lesezeichen erhalten. Hier erläutern wir detailliert alle wichtigen Fragen um das Erbrecht. Die Inforeihe wurde von Notar Dr. Andreas Klein, 1070 Wien, auf ihre inhaltliche Richtigkeit überprüft.

Sie haben Fragen zur Erstellung eines Testaments, zum Erbrecht und vielem mehr?

Wir senden Ihnen den Ratgeber „Testament & Co.“ gerne gratis zu.

Haben Sie Fragen zu einer Testamentsspende?

Wolfgang_Martinek_Geschäftsführer_NPH

„Ich berate Sie gerne in einem persönlichen, vertraulichen Gespräch über die Möglichkeiten einer Testamentsspende
an NPH Österreich.

Wolfgang Martinek, MAS | Geschäftsführer NPH Österreich
Tel. 01/526 0220 -11
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Ihre Spende kommt an

NPH Mittelverwendung nach Projektländern

Wir setzen uns dafür ein, armen Kindern in Lateinamerika dringend benötigte Hilfe zukommen zu lassen. Unsere Arbeit wird durch Spenden und Kinderpatenschaften ermöglicht, da wir keine staatlichen Pflichtbeiträge erhalten.

Wir von NPH Österreich legen großen Wert auf sorgfältige Arbeit und transparente Berichterstattung. Deshalb sind wir stolz darauf, mit dem Österreichischen Spendengütesiegel ausgezeichnet zu sein.

Ihre Spende bei NPH ist steuerlich Absetzbar.

Spenden an NPH sind steuerlich absetzbar und werden automatisch bei Ihrer Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigt. Damit eine eindeutige Zuordnung beim Finanzamt erfolgen kann, benötigen wir Ihren Vor- und Nachnamen (laut Meldezettel) sowie Ihr Geburtsdatum.