Spenden an NPH Österreich sind von der Steuer absetzbar

Jeder Euro, der für unsere Kinder in Lateinamerika gespendet wird, muss dokumentiert werden. So können wir einerseits den Willen der Spender*innen bestmöglich erfüllen und andererseits unseren Kindern in Lateinamerika die bestmögliche Unterstützung geben. Bei uns können Sie sicher sein, dass Ihre Spende ihr Ziel erreicht! Mehr über die Transparenz und Verantwortung unserer Arbeit lesen Sie hier.

Ich will meine Spenden, die ich für NPH Österreich getätigt habe, steuerlich absetzen. Was muss ich beachten?

Sie müssen Ihre Spenden nicht mehr selbst dem Finanzamt melden – das übernehmen wir für Sie. Ihre gespendeten Beträge fließen dann direkt in Ihre Arbeitnehmerveranlagung (früher: Steuerausgleich/Steuererklärung) ein.

Benötigt NPH Österreich dafür meine Mithilfe?

Ja, das Finanzamt muss Sie eindeutig identifizieren können und braucht daher von uns:

  • Ihren „offiziellen“ Vor- und Zunamen (= wie im zentralen Melderegister eingetragen, also wie auf Ihrem Meldezettel)
  • und Ihr Geburtsdatum.

Bitte geben Sie uns einmalig Ihre Daten bekannt, sofern wir diese von Ihnen noch nicht erhalten haben. Ihre Bekanntgabe kann schriftlich (postalisch an NPH Österreich – Hilfe für Waisenkinder, Zollergasse 37/5, 1070 Wien), mündlich (telefonisch unter +43 1 526 0220) oder auch elektronisch ganz bequem über unser Kontaktformular erfolgen.

Warum braucht NPH Österreich mein Geburtsdatum?

Wir sind verpflichtet, sowohl Vor- und Zuname als auch Geburtsdatum unserer Spender und Spender*innen für eine eindeutige Personenidentifikation zu erfassen. Verwechslungen sollen damit verhindert werden.

Was passiert, wenn ich meine Daten nicht an NPH Österreich weitergeben möchte?

Sie sind nicht verpflichtet, uns Ihre Daten bekannt zu geben. Wenn Sie aber für NPH Österreich gespendet haben bzw. spenden uns Ihren Vor- und Zunamen sowie Ihr Geburtsdatum nicht übermitteln, können Sie Ihre Spenden nicht absetzen.

Worauf muss ich bei der Bekanntgabe meiner Daten achten?

Vielleicht haben wir einen Kurznamen von Ihnen in unserer Datenbank, z.B. Gabi statt Gabriele oder Sepp statt Josef. Wichtig ist, dass die Schreibweise Ihres Namens der des Meldezettels entspricht. Fehler kommen insbesondere bei Doppelnamen, zwei Vornamen oder Spitznamen vor. Bitte beachten Sie: Bei der Übermittlung fehlerhafter Daten ist eine Spendenabsetzbarkeit nicht möglich.

Warum gibt es diese Änderung?

Mit 1. Jänner 2017 ist eine neue Verordnung zur Spendenabsetzbarkeit in Kraft getreten. Die Absetzbarkeit von Spenden wurde damit für Sie als Steuerzahler vereinfacht: Sie müssen sich nicht mehr selbst um Ihre Spendenbestätigung kümmern. Dies gilt aber nur für Privatspenden. Betriebliche Spenden sind von dieser Neuregelung ausgenommen.

Kann ich NPH Österreich die Übermittlung meiner Daten an das Finanzamt untersagen?

Ja, Sie können uns die Übermittlung Ihres Vor- und Zunamens und Geburtsdatums an das Finanzamt formlos untersagen. Dann dürfen wir Ihre Daten nicht übermitteln. Ihre Spenden finden dann aber auch keine Berücksichtigung als Sonderausgabe in Ihrer Steuererklärung.

Meldet NPH Österreich zukünftig jedes Jahr meine Spenden dem Finanzamt?

Ja, sobald wir einmalig Ihre vollständigen Daten erhalten haben, kümmern wir uns jährlich um die Meldung Ihrer Spenden ab 2017 – außer Sie untersagen es uns.

Mehr Informationen: